Unser Klinisches Ethik-Komitee

In den letzten 30 Jahren ist es zu einem enormen Zuwachs der medizinischen Möglichkeiten gekommen, z. B. im Bereich der Intensivmedizin mit der Möglichkeit der künstlichen Beatmung, der dauerhaften künstlichen Ernährung über Sonde oder der Nierenersatztherapie.
Mitunter ist aber eine Intensivierung der Therapiemaßnahmen vom Patienten gar nicht gewünscht, sondern wird, in Abwägung zu den eigenen Lebensbedingungen, als zu große Belastung empfunden. So kommt es gelegentlich zu schwierigen Therapieentscheidungen, zumeist bei schwerstkranken Patienten, die ihren Willen nicht mehr äußern können. Dabei beziehen sich die Probleme in diesen Fälle vor allem darauf, für den einzelnen Patienten das angemessene medizinische Vorgehen unter Berücksichtigung seiner persönlichen Wünsche oder Wertvorstellungen zu ermitteln.

Um die Mitarbeiter des Krankenhauses und die Angehörigen bei diesen Fragen unterstützen zu können, haben die Krankenhäuser Buchholz und Winsen seit dem Jahr 2005 ein gemeinsames Klinisches Ethik-Komitee (KEK).
Das KEK setzt sich zusammen aus Mitarbeitern verschiedener Berufsgruppen beider Häuser (dem Krankenhausseelsorger, Ärzte, Pflegekräfte, einem Verwaltungsmitglied) und einer Person aus dem öffentlichen Leben. Die Ziele des KEK sind, ein Forum für ethische Fragestellungen zu bieten und schwierige Problemfelder zu bearbeiten. Themen mit den en sich das KEK auseinandersetzt sind z. B.: Wann ist eine künstliche Ernährung bei Patienten mit fortgeschrittener Demenz sinnvoll? Wie müssen wir mit den individuellen Patientenverfügungen umgehen?

  Das KEK bietet darüber hinaus die Möglichkeit zur individuellen Fallberatung an. Dies kann sinnvoll sein, wenn es unterschiedliche Einschätzungen bei den Mitarbeitern oder zwischen Angehörigen und Mitarbeitern gibt, welches Vorgehen für einen Patienten, der sich nicht äußern kann, unter Berücksichtigung seiner individuellen Lebenssituation am sinnvollsten ist. Einzelne Mitglieder des KEK können sich dann mit den Mitarbeitern oder den Angehörigen zusammensetzen, um eine Lösung zu finden, die den Wünschen des Patienten am nächsten kommt. Gerade wenn es um Fragen der Therapiebegrenzung geht, z. B. in aussichtslosen Situationen oder auch bei der Auslegung einer Patientenverfügung, kann es hilfreich sein, Mitglieder des KEK zu einem beratenden Gespräch hinzuzuziehen. 

Das KEK erreichen Sie am besten über Herrn Wahlmann, unseren Krankenhausseelsorger (Tel.: 04181 - 13 12 13). Wenn es dringlich ist, kann der Wunsch zu einer ethischen Fallbesprechung auch über die Mitarbeiter der jeweiligen Station an das KEK weitergeleitet werden. Wir, bzw. eines der Mitglieder des KEK, werden dann umgehend den Kontakt zu Ihnen herstellen.

Dr. Linda Wanke
Vorsitzende des Klinischen Ethik-Komitees